top of page
Unsere offizielle Pilotenlizenz und Aufstiegsgenehmigung ermöglicht den Einsatz in allen Gebieten.
Wir erfüllen die Anforderungen der neuen EU-Drohnenverordnung
2019/947, welche für Flüge unter besonderen Umständen nach §21h
LuftVO eine Pilotenlizenz und Registrierung erfordert.
Dazu zählen insbesondere Wohngebiete, Menschenmengen,
sowie Bundesstraßen und Autobahnen.
Neben diesem Kenntnisnachweis, ist weiterhin eine behördliche
Aufstiegsgenehmigung unerlässlich. Da sich die meisten Objekte,
die von Drohnen gefilmt werden sollen in einer dieser Zonen befinden,
bieten wir Ihnen einen abgesicherten Dienst an und garantieren Ihnen
durch unsere mehrjährige Erfahrung ein hochwertiges Ergebnis.

bottom of page