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Unsere offizielle Pilotenlizenz und Aufstiegsgenehmigung ermöglicht den Einsatz in allen Gebieten. 

 

Wir erfüllen die Anforderungen der neuen EU-Drohnenverordnung

2019/947, welche für Flüge unter besonderen Umständen nach §21h

LuftVO eine Pilotenlizenz und Registrierung  erfordert.
Dazu zählen insbesondere Wohngebiete, Menschenmengen,

sowie Bundesstraßen und Autobahnen.
Neben diesem Kenntnisnachweis, ist weiterhin eine behördliche

Aufstiegsgenehmigung unerlässlich. Da sich die meisten Objekte,

die von Drohnen gefilmt werden sollen in einer dieser Zonen befinden,

bieten wir Ihnen einen abgesicherten Dienst an und garantieren Ihnen

durch unsere mehrjährige Erfahrung ein hochwertiges Ergebnis.

Drohnen Zertifikat von der EASA
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